agbs

von ambrosini innovation

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Dr. Julia Ambrosini, Inhaberin der Einzelfirma ambrosini innovation (nachfolgend «ambrosini innovation» oder «wir») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde» oder «Sie») für sämtliche Leistungen, insbesondere Beratungsdienstleistungen, Innovationsworkshops, Schulungen, Seminare, Coachings und Projektbegleitungen, die von ambrosini innovation angeboten und erbracht werden.
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, die mit diesen AGB in Konflikt stehen, werden nur Vertragsbestandteil, wenn ambrosini innovation ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  3. Mit der Beauftragung einer Leistung von ambrosini innovation, spätestens jedoch mit der Inanspruchnahme der Leistung, erklären Sie sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

2. Vertragsabschluss

  1. Angebote von ambrosini innovation sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ambrosini innovation eine Bestellung oder einen Auftrag des Kunden schriftlich (z.B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
  3. Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, dem konkreten Angebot oder der Projektvereinbarung.

3. Leistungen von ambrosini innovation

  1. ambrosini innovation erbringt Dienstleistungen (insb. Beratung, Workshops, Schulungen, Coaching, Speaker-Tätigkeiten) und Werke (insb. Erstellung von detaillierten Businessplänen, Artikeln, Innovationskonzepten im Rahmen von Agenturleistungen) gemäss der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem vereinbarten Auftrag.
  2. Bei Dienstleistungen verpflichtet sich ambrosini innovation, die übertragenen Aufgaben mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen; ambrosini innovation schuldet hierbei keinen bestimmten Erfolg. Bei Werken verpflichtet sich ambrosini innovation zur Herstellung des vereinbarten Werkes und zur Übertragung der damit verbundenen Rechte gemäss den vertraglichen Bestimmungen.
  3. Termine und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Schätzungen. ambrosini innovation ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, ambrosini innovation alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass ambrosini innovation zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu den erforderlichen Personen, Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen erhält.
  3. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und können zu einer Anpassung des Honorars führen.

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

  1. Das Honorar für die Leistungen von ambrosini innovation richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.), falls diese anfällt. Reisekosten, Spesen und Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Rechnungen von ambrosini innovation sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Für grössere oder längerfristige Projekte können Vorauszahlungen, Teilzahlungen oder Zahlungen nach Erreichen von Projektmeilensteinen gemäss gesonderter schriftlicher Vereinbarung (Angebot oder Projektvertrag) vereinbart werden.
  4. Bei Zahlungsverzug behält sich ambrosini innovation vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. sowie Mahngebühren zu erheben. ambrosini innovation ist zudem berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, bis alle fälligen Zahlungen vollständig geleistet wurden.
  5. Eine Verrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und die nicht öffentlich zugänglich sind (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Daten von Mitarbeitern und Kunden, Projektinformationen), streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
  2. ambrosini innovation verpflichtet sich zur Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie ggf. der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit anwendbar. Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website. Sofern ambrosini innovation im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bearbeitet, wird hierfür eine separate Datenbearbeitungsvereinbarung (DBA) gemäss den gesetzlichen Anforderungen abgeschlossen.

7. Immaterialgüterrechte

  1. Alle im Rahmen der Leistungserbringung von ambrosini innovation erstellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen, Modelle, Software (sofern nicht anders lizenziert) und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, im Eigentum von ambrosini innovation.
  2. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, die für den vertraglich vereinbarten Zweck im eigenen Unternehmen des Kunden bestimmt sind. Eine Weitergabe an Dritte oder die Verwendung für andere Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ambrosini innovation.

8. Gewährleistung und Haftung

  1. ambrosini innovation erbringt ihre Dienstleistungen mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt. Bei Werken gewährleistet ambrosini innovation, dass das Werk den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht und keine Mängel aufweist, die seinen Wert oder seine Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch mindern. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg oder eine bestimmte Erreichbarkeit wird bei Dienstleistungen nicht übernommen.
  2. ambrosini innovation haftet für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ambrosini innovation oder ihren Mitarbeitern verursacht werden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  3. Die Haftung von ambrosini innovation für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Fall ausgeschlossen.
  4. Die Haftung von ambrosini innovation ist in jedem Fall auf die Höhe des für die jeweilige Leistung bezahlten Honorars begrenzt.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, ambrosini innovation unverzüglich schriftlich über allfällige Mängel an den erbrachten Dienstleistungen oder Werken zu informieren. Bei Werken hat die Mängelrüge spätestens innert 10 Arbeitstagen nach Abnahme oder Entdeckung eines verdeckten Mangels zu erfolgen.

9. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, können Dauerschuldverhältnisse (z.B. fortlaufende Beratungsbegleitungen, langfristige Projektbegleitungen, monatliche Coaching-Pakete) von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
  3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegender Verletzung der vertraglichen Pflichten durch die andere Partei.
  4. Stornierung von einmaligen Leistungen

    Für einmalige Leistungen gelten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Stornierungsbedingungen:

    • Bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: Kostenfreie Stornierung.
    • 29 bis 5 Tage vor Leistungsbeginn: 50% des vereinbarten Honorars sind fällig.
    • Weniger als 5 Tage vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Honorars sind fällig.
    • Für Coachings: Stornierungen bis 24 Stunden vor Beginn sind kostenfrei. Danach sind 100% des vereinbarten Honorars fällig.
    • Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

10. Abnahme

  1. Sofern die Leistung die Erstellung abnahmefähiger Werke umfasst, erfolgt die Abnahme nach Übergabe der Arbeitsergebnisse durch den Kunden.
  2. Der Kunde hat die Arbeitsergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel 10 Arbeitstage, zu prüfen und ambrosini innovation schriftlich allfällige Mängel mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen.

11. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  3. Diese AGB und alle darauf basierenden Verträge unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
  4. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ist Dübendorf, Kanton Zürich, Schweiz.